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Oberfinanzdirektion Koblenz Rheinland-Pfalz
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Aktuelles aus der Besitz- und Verkehrsteuerabteilung
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02.11.2006

Wenn Unternehmen Vereine sponsern


Wenn Unternehmen Vereine für sportliche, kulturelle, soziale Veranstaltungen oder ähnliche gesellschaftspolitische Bereiche Geld oder geldwerte Vorteile, wie beispielsweise eine Pkw-Nutzung, zukommen lassen, wird das als Sponsoring bezeichnet. Der Sponsor möchte damit üblicherweise nicht nur den Verein fördern, sondern verfolgt in der Regel auch unternehmensbezogene Ziele wie Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit.

Steuerlich handelt es sich bei den Aufwendungen des Sponsors entweder um Betriebsausgaben, um Spenden oder um nicht abziehbare Kosten der privaten Lebensführung.

Das Unternehmen kann seine Zuwendungen ohne Begrenzung als Betriebsausgaben abziehen, wenn es mit den Aufwendungen wirtschaftliche Vorteile für sein Unternehmen erzielen oder für Produkte seines Unternehmens werben will. Laut Urteil des Bundesfinanzhofes (vom 3. Februar 1993, BStBl II Seite 441, 445) liegt ein wirtschaftlichen Vorteil insbesondere vor, wenn eine Firma „die Sicherung oder Erhöhung ihres Ansehens“ erreichen will. Gängige Beispiele aus der Praxis sind das werbewirksame Anbringen von Firmenemblemen oder Logos auf Plakaten oder in Programmheften des Vereins. Bei Sportvereinen wird auf den Hauptsponsor meist bereits auf dem Trikot hingewiesen.


Der Betriebsausgaben-Abzug wird nur dann versagt, wenn die Leistung des Sponsors und der erstrebte wirtschaftliche Vorteil im krassen Missverhältnis zueinander stehen.

Als Spenden werden die Aufwendungen des Sponsors behandelt, wenn sie nur die steuerbegünstigten Zwecke eines gemeinnützigen Vereins fördern sollen und kein Entgelt für eine bestimmte Gegenleistung des Empfängers darstellen.

Sind die Sponsoringaufwendungen weder Betriebsausgaben noch Spenden, werden sie steuerlich als nicht abziehbare Kosten der privaten Lebensführung bezeichnet und behandelt. Dies ist z. B. der Fall, wenn durch die Zuwendung nicht der Verein gefördert, sondern nur ein bestimmtes Mitglied begünstigt wird.

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Hrsg.: Oberfinanzdirektion Koblenz, Verantw.: Wiebke Girolstein, 0261-4932-36726, pressestelle@ofd-ko.fin-rlp.de     Die Info-Hotline Ihres Finanzamtes: 0261 - 201 792 79