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Aktuelles aus der Besitz- und Verkehrsteuerabteilung
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10.07.2009

Neue Kfz-Steuer

Für alle Fahrzeuge die zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 erstmalig zugelassen wurden und mindestens der EURO-4-Norm entsprechen, suchen die Finanzämter nach der für den Halter günstigsten Besteuerung.
Hintergrund ist die seit dem 1. Juli 2009 in Kraft getretene neue Kfz-Steuer, die eine Übergangsregelung für diese Fahrzeuge vorsieht.
Aufgrund ihres geringen Schadstoffausstoßes sind diese Fahrzeuge zwar für ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit. 17.000 Halter haben aber bereits einen Steuerbescheid nach alter Rechtslage (Hubraumbesteuerung) erhalten.
Die Finanzämter prüfen nun von Amts wegen, ob es für diese Fahrzeuge günstiger ist, nach der alten Hubraumbesteuerung oder nach der neuen CO2-Steuer (Schadstoffausstoß) zu verfahren.
Ist die CO2-Steuer die günstigere Variante, werden geänderte Steuerbescheide erstellt, die für die Zahlung nach der einjährigen Steuerbefreiung gelten.
Die Halter der betroffenen Fahrzeuge erhalten die neuen Steuerbescheide automatisch ohne eigene Veranlassung. Eine Rückfrage bei den zuständigen Finanzämtern ist daher nicht erforderlich.

Halter, deren Fahrzeuge sogar der Euro-5-Norm entsprechen und deren Erstzulassung ebenfalls im Zeitraum vom 5. November 2008 bis zum 30. Juni 2009 lag, werden sogar für zwei Jahre von der Steuer befreit.

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Hrsg.: Oberfinanzdirektion Koblenz, Verantw.: Wiebke Girolstein, 0261-4932-36726, pressestelle@ofd-ko.fin-rlp.de

Die Info-Hotline Ihres Finanzamtes: 0180/3757 400 *
* 9 ct via dtms (Festnetz) und max. 42 ct mobil