19.12.2011
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Der Notar ist zur Mitteilung der bei ihm beurkundeten oder beglaubigten Rechtsvorgänge gegenüber dem Finanzamt verpflichtet. Die Oberfinanzdirektion Koblenz hat das Merkblatt über die steuerlichen Beistandspflichten der Notare auf den Gebieten der Grunderwerbssteuer, der Erbschaftssteuer (Schenkungssteuer) und der Ertragssteuern jetzt grundlegend überarbeitet. Das Merkblatt ist auf der Internetseite der Oberfinanzdirektion Koblenz unter www.fin-rlp.de/vordrucke, Rubrik "Sonstige" und dann „Notare und Amtsgerichte“ veröffentlicht.
Hrsg.: Oberfinanzdirektion Koblenz, Verantw.: Wiebke Girolstein, 0261-4932-36726, pressestelle@ofd-ko.fin-rlp.de
Die Info-Hotline Ihres Finanzamtes: 0180/3757 400 *
* 9 ct via dtms (Festnetz) und max. 42 ct mobil
