Durch das Achte Steuerberatungsänderungsgesetz ist die organisatorische Durchführung der Steuerberaterprüfung ab dem Prüfungsverfahren 2009 vom Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz auf die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz übergegangen (§ 35 Abs. 5 Satz 1, § 157a Abs. 1 Satz 1 Steuerberatungsgesetz).
Die Bestellung zum Steuerberater erfolgt durch die örtlich zuständige Steuerberaterkammer.
In Rheinland-Pfalz ist das die:
Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz
Hölderlinstr. 1, 55131 Mainz
Fon: 0 61 31 / 95 210-0
Fax: 0 61 31 / 95 210-40
Mail: info-sbk(at)datevnet.de
Internet: www.sbk-rlp.de
Nähere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Ministeriums der Finanzen Rheinland Pfalz unter der Rubrik "Steuerrecht" "Steuerberaterprüfung".
Home > Steuerberatungsrecht
Zuständigkeit
Neues
30.01.2012
Voranmeldung und Vorauszahlung für Umsätze im Monat Januar 2012, wenn die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7.500,-- EUR betragen hat (Monatszahler).
Lesen Sie weiter02.02.2012
Info-Hotline der Finanzverwaltung gibt Tipps, was für 2011 und 2012 beachtet werden muss
Lesen Sie weiterInfo-Hotline
0180 - 3 757 400*
* 9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz,
maximal 42 Cent pro Minute mobil
Mo. - Do.: | 8.00 - 17.00 Uhr |
Fr.: | 8.00 - 13.00 Uhr |

