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Oberfinanzdirektion Koblenz Rheinland-Pfalz
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Aktuelles aus der Besitz- und Verkehrsteuerabteilung
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30.06.2010

Steuerterminkalender Juli 2010

Steuerterminkalender Juli 2010

Steuerart

Termin

Bemerkungen

Grundsteuer:



01.07.2010

Jahresbetrag, wenn dieser 15,-- EUR ĂŒbersteigt und die hebeberechtigte Ge­meinde im Einzelfall auf Antrag des Steuerschuldners die Entrichtung in einer Jah­resrate zugelassen hat.

Umsatzsteuer:

(Mehrwertsteuer)

10.07.2010

Voranmeldung und Vorauszahlung fĂŒr UmsĂ€tze im Monat Juni 2010, wenn die Um­satzsteuer fĂŒr das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7.500,-- EUR betragen hat (Monatszahler).

 

Voranmeldung und Vorauszahlung fĂŒr UmsĂ€tze im 2.Kalendervierteljahr 2010, wenn die Steuer fĂŒr das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 7.500,-- EUR betragen hat (Vierteljahreszahler). Der Unternehmer kann anstelle des Kalender­vierteljahres den Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum wĂ€hlen, wenn sich fĂŒr das vorangegangene Kalenderjahr ein Überschuß zu seinen Gunsten von mehr als 7.500,-- EUR ergibt. In diesem Fall hat der Unternehmer bis zum 10. Feburar des laufenden Kalenderjahres eine Voranmeldung fĂŒr den ersten Kalen­dermonat abzugeben. Die AusĂŒbung des Wahlrechts bindet den Unternehmer fĂŒr dieses Kalenderjahr. BetrĂ€gt die Steuer fĂŒr das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1.000,-- EUR, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen entbinden.

Lohnsteuer, Kirchen­lohnsteuer und Solidari­tÀtszuschlag:

10.07.2010

AbfĂŒhrung der im Monat Juni 2010 einbehaltenen Lohnsteuer, Kirchenlohn­steuer und des SolidaritĂ€tszuschlags, wenn die abzufĂŒhrende Lohnsteuer fĂŒr das vorange­gangene Kalenderjahr mehr als 3.000,-- EUR betragen hat, bzw. der im 2. Kalendervierteljahr 2010 einbehaltenen Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer und des SolidaritĂ€tszuschlags, wenn die abzufĂŒhrende Lohnsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 800,-- EUR, aber nicht mehr als 3.000,-- EUR betragen hat. Zum gleichen Termin ist die Lohnsteueranmeldung abzugeben, in der auch die ein­behaltene Kirchenlohnsteuer sowie der einzubehaltene SolidaritĂ€tszuschlag geson­dert aufzufĂŒhren ist.

Kapitalertragsteuer und SolidaritÀtszuschlag:

10.07.2010

Anmeldung und Entrichtung der im Monat Juni 2010 entstandenen Steuer.

Lotteriesteuer:


Die Lotteriesteuer ist vor Beginn des Losabsatzes zu entrichten.

Kraftfahrzeugsteuer:


Die Kraftfahrzeugsteuer ist an dem im Steuerbescheid festgesetzten FÀlligkeits­ter­min zu entrichten.

Versicherungsteuer:

15.07.2010

Anmeldung und Entrichtung der im Monat Juni 2010 entstandenen Steuer, wenn die Versicherungsteuer fĂŒr das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 3.000,-- EUR be­tragen hat (Monatszahler).

 

Anmeldung und Entrichtung der im 2. Kalendervierteljahr 2010 entstandenen Steuer, wenn die Versicherungsteuer fĂŒr das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 3.000,-- EUR betragen hat (Vierteljahreszahler).

Hinweis:

Die Gewerbesteuer und die Grundsteuer sind an die zustĂ€ndige Verbandsgemeinde-, Gemeinde- oder Stadtkasse, die ĂŒbrigen Steuern an die Finanzkasse zu zahlen.

Die FĂ€lligkeit der Steuerzahlungen ist durch Gesetz bestimmt. Falls eine Steuer nicht bis zum Ablauf des FĂ€lligkeitstages entrichtet wird, ist fĂŒr jeden angefangenen Monat der SĂ€umnis ein SĂ€umniszuschlag in Höhe von 1 % des rĂŒckstĂ€ndigen Betrages zu entrichten. Ein SĂ€umniszuschlag wird jedoch nicht erhoben, wenn die zu entrichtende Steuer innerhalb der sog. Zahlungsschonfrist von 3 Tagen beim Finanzamt eingeht. Die Zahlungsschonfrist gilt nicht bei Zahlung durch Übersendung eines Schecks.

Durch eine Änderung im Jahressteuergesetz 2007 gelten Schecks ab dem 1. Januar 2007 erst drei Tage nach deren Eingang bei der zustĂ€ndigen Finanzkasse als entrichtet. Scheckzahler mĂŒssen ihre Schecks kĂŒnftig frĂŒher einreichen. Liegt der fiktive Zahlungszeitpunkt nach dem FĂ€lligkeitstag, so fallen sofort SĂ€umniszuschlĂ€ge an.

Bei Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto des Finanzamts (Finanzkasse) gilt die Zahlung an dem Tag als wirksam geleistet, an dem der Betrag dem Konto des Finanzamts (Finanzkasse) gutgeschrieben wird.

Bei erteilter EinzugsermÀchtigung an das Finanzamt ist die Zahlungsschonfrist ohne Bedeutung, da bei Vorlage einer EinzugsermÀchtigung die Steuerschuld als am FÀlligkeitstag entrichtet gilt. Die Teilnahme an diesem Verfahren wird empfohlen.

Arbeitgeber und Unternehmer sind dazu verpflichtet, Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen nur auf elektronischem Weg ĂŒber das Internet an das Finanzamt zu senden.

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