Steuerart | Termin | Bemerkungen |
|---|---|---|
Grundsteuer: | 01.07.2010 |
Jahresbetrag, wenn dieser 15,-- EUR ĂŒbersteigt und die hebeberechtigte GeÂmeinde im Einzelfall auf Antrag des Steuerschuldners die Entrichtung in einer JahÂresrate zugelassen hat. |
Umsatzsteuer: (Mehrwertsteuer) | 10.07.2010 | Voranmeldung und Vorauszahlung fĂŒr UmsĂ€tze im Monat Juni 2010, wenn die UmÂsatzsteuer fĂŒr das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7.500,-- EUR betragen hat (Monatszahler).
Voranmeldung und Vorauszahlung fĂŒr UmsĂ€tze im 2.Kalendervierteljahr 2010, wenn die Steuer fĂŒr das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 7.500,-- EUR betragen hat (Vierteljahreszahler). Der Unternehmer kann anstelle des KalenderÂvierteljahres den Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum wĂ€hlen, wenn sich fĂŒr das vorangegangene Kalenderjahr ein ĂberschuĂ zu seinen Gunsten von mehr als 7.500,-- EUR ergibt. In diesem Fall hat der Unternehmer bis zum 10. Feburar des laufenden Kalenderjahres eine Voranmeldung fĂŒr den ersten KalenÂdermonat abzugeben. Die AusĂŒbung des Wahlrechts bindet den Unternehmer fĂŒr dieses Kalenderjahr. BetrĂ€gt die Steuer fĂŒr das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1.000,-- EUR, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen entbinden. |
Lohnsteuer, KirchenÂlohnsteuer und SolidariÂtĂ€tszuschlag: | 10.07.2010 | AbfĂŒhrung der im Monat Juni 2010 einbehaltenen Lohnsteuer, KirchenlohnÂsteuer und des SolidaritĂ€tszuschlags, wenn die abzufĂŒhrende Lohnsteuer fĂŒr das vorangeÂgangene Kalenderjahr mehr als 3.000,-- EUR betragen hat, bzw. der im 2. Kalendervierteljahr 2010 einbehaltenen Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer und des SolidaritĂ€tszuschlags, wenn die abzufĂŒhrende Lohnsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 800,-- EUR, aber nicht mehr als 3.000,-- EUR betragen hat. Zum gleichen Termin ist die Lohnsteueranmeldung abzugeben, in der auch die einÂbehaltene Kirchenlohnsteuer sowie der einzubehaltene SolidaritĂ€tszuschlag gesonÂdert aufzufĂŒhren ist. |
Kapitalertragsteuer und SolidaritÀtszuschlag: | 10.07.2010 | Anmeldung und Entrichtung der im Monat Juni 2010 entstandenen Steuer. |
Lotteriesteuer: |
| Die Lotteriesteuer ist vor Beginn des Losabsatzes zu entrichten. |
Kraftfahrzeugsteuer: |
| Die Kraftfahrzeugsteuer ist an dem im Steuerbescheid festgesetzten FĂ€lligkeitsÂterÂmin zu entrichten. |
Versicherungsteuer: | 15.07.2010 |
Anmeldung und Entrichtung der im Monat Juni 2010 entstandenen Steuer, wenn die Versicherungsteuer fĂŒr das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 3.000,-- EUR beÂtragen hat (Monatszahler). Anmeldung und Entrichtung der im 2. Kalendervierteljahr 2010 entstandenen Steuer, wenn die Versicherungsteuer fĂŒr das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 3.000,-- EUR betragen hat (Vierteljahreszahler). |
Hinweis:
Die Gewerbesteuer und die Grundsteuer sind an die zustĂ€ndige Verbandsgemeinde-, Gemeinde- oder Stadtkasse, die ĂŒbrigen Steuern an die Finanzkasse zu zahlen.
Die FĂ€lligkeit der Steuerzahlungen ist durch Gesetz bestimmt. Falls eine Steuer nicht bis zum Ablauf des FĂ€lligkeitstages entrichtet wird, ist fĂŒr jeden angefangenen Monat der SĂ€umnis ein SĂ€umniszuschlag in Höhe von 1 % des rĂŒckstĂ€ndigen Betrages zu entrichten. Ein SĂ€umniszuschlag wird jedoch nicht erhoben, wenn die zu entrichtende Steuer innerhalb der sog. Zahlungsschonfrist von 3 Tagen beim Finanzamt eingeht. Die Zahlungsschonfrist gilt nicht bei Zahlung durch Ăbersendung eines Schecks.
Durch eine Ănderung im Jahressteuergesetz 2007 gelten Schecks ab dem 1. Januar 2007 erst drei Tage nach deren Eingang bei der zustĂ€ndigen Finanzkasse als entrichtet. Scheckzahler mĂŒssen ihre Schecks kĂŒnftig frĂŒher einreichen. Liegt der fiktive Zahlungszeitpunkt nach dem FĂ€lligkeitstag, so fallen sofort SĂ€umniszuschlĂ€ge an.
Bei Ăberweisung oder Einzahlung auf ein Konto des Finanzamts (Finanzkasse) gilt die Zahlung an dem Tag als wirksam geleistet, an dem der Betrag dem Konto des Finanzamts (Finanzkasse) gutgeschrieben wird.
Bei erteilter EinzugsermÀchtigung an das Finanzamt ist die Zahlungsschonfrist ohne Bedeutung, da bei Vorlage einer EinzugsermÀchtigung die Steuerschuld als am FÀlligkeitstag entrichtet gilt. Die Teilnahme an diesem Verfahren wird empfohlen.
Arbeitgeber und Unternehmer sind dazu verpflichtet, Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen nur auf elektronischem Weg ĂŒber das Internet an das Finanzamt zu senden.
