Mit einem Aktionstag rund um steuerliche Fragen zu Heirat, Trennung und Scheidung konnte die Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung knapp 300 Bürgern helfen.
Vor allem die steuerliche Behandlung eheähnlicher Lebensgemeinschaften und die Frage, ob ein Steuerklassenwechsel zwingend im Jahr der Eheschließung vorzunehmen und welche Steuerklassenkombination am günstigsten ist, beschäftigten die Anrufer.
So konnten die Experten, bestehend aus Finanzbeamten und einem Vertreter der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, Knut Heinz, verständlich erläutern, dass ab dem Kalenderjahr der Heirat eine Wahl der Steuerklassenkombination für Eheleute erforderlich ist. Dabei ist, so die Info-Hotline, die Steuerklasse IV und IV sinnvoll für Paare, mit gleich hohem Einkommen. Bei unterschiedlichem Einkommen sind die Steuerklassen III und V sinnvoll. Dabei sollte der besser verdienende Partner die Steuerklasse III wählen, da diese einen geringeren Steuerabzug bewirkt und in der Regel zu einem höheren Netto-Gesamteinkommen führt.
Eine individuelle Berechnung, welche Steuerklassenkombination die im Einzelfall günstigere Lösung darstellt, kann unter www.abgabenrechner.de durchgeführt werden.
Für eheähnliche Lebensgemeinschaften ist eine Zusammenveranlagungen nicht möglich. Grund: Das Einkommensteuerrecht richtet sich nach dem zivilrechtlichen Bestehen der Ehe, also der standesamtlich geschlossenen Ehe. Gleiches gilt im Fall einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Hier steht jedoch noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus.
Die Info-Hotline ist zu Fragen rund um das Steuerrecht und die Steuererklärung erreichbar unter Tel. 0180/3757 400 (9ct pro Minute aus dem Festnetz und max. 42ct pro Minute mobil).
Hrsg.: Oberfinanzdirektion Koblenz, Verantw.: Wiebke Girolstein, 0261-4932-36726, pressestelle@ofd-ko.fin-rlp.de
Die Info-Hotline Ihres Finanzamtes: 0180/3757 400 *
* 9 ct via dtms (Festnetz) und max. 42 ct mobil

