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Oberfinanzdirektion Koblenz Rheinland-Pfalz
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Home > Steuerfachliche Themen
18.10.2010

Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes für die Betreuung bereits abgeschlossener Lebensversicherungen

Kurzinformation der Steuergruppe St 3 - Einkommensteuer - Nr. ST 3_2010K101 vom 28.09.2010 - S 2137 - St 31 4 -

Das in der Kurzinfo Nr. ST 3_2009K025 v. 06.03.2009 - S 2137 A - St 31 4 erwähnte, beim BFH unter Az.: I R 11/09 anhängige Revisionsverfahren ist durch Beschluss  vom 28.07.2010 erledigt worden. Der Klage wurde abgeholfen, da das anhängige Verfahren wegen seiner Besonderheiten nicht zur allgemeinen Klärung der Frage geeignet war, ob Versicherungs­vertreter für die Betreuung bereits abgeschlossener Lebensversicherungen eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes bilden können.

 

In dieser Angelegenheit ist beim BFH ein weiteres Verfahren unter Az.: X R 8/10 anhängig [Vorinstanz Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.02.2010, Az.: 6 K 1571/07]. Noch nicht abgeschlossene Einspruchsverfahren ruhen weiterhin nach § 363 Abs. 2 S. 2 AO. Aus­setzung der Vollziehung kann weiterhin auf Antrag gewährt werden.

 

Das ebenfalls in der o. g. Kurzinfo aufgeführte, unter dem Az.: 5 K 34/07 beim FG Schleswig-Holstein anhängige Klageverfahren ist noch nicht entschieden.

 

Die o. g. Kurzinfo ist überholt.


Bearbeiter: Herr Rörig (0261) 4932-36691

 

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