Kurzinformation der Steuergruppe St 3 - Einkommensteuer - Nr. ST 3_2010K101 vom 28.09.2010 - S 2137 - St 31 4 -
Das in der Kurzinfo Nr. ST 3_2009K025 v. 06.03.2009 - S 2137 A - St 31 4 erwähnte, beim BFH unter Az.: I R 11/09 anhängige Revisionsverfahren ist durch Beschluss vom 28.07.2010 erledigt worden. Der Klage wurde abgeholfen, da das anhängige Verfahren wegen seiner Besonderheiten nicht zur allgemeinen Klärung der Frage geeignet war, ob Versicherungsvertreter für die Betreuung bereits abgeschlossener Lebensversicherungen eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes bilden können.
In dieser Angelegenheit ist beim BFH ein weiteres Verfahren unter Az.: X R 8/10 anhängig [Vorinstanz Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.02.2010, Az.: 6 K 1571/07]. Noch nicht abgeschlossene Einspruchsverfahren ruhen weiterhin nach § 363 Abs. 2 S. 2 AO. Aussetzung der Vollziehung kann weiterhin auf Antrag gewährt werden.
Das ebenfalls in der o. g. Kurzinfo aufgeführte, unter dem Az.: 5 K 34/07 beim FG Schleswig-Holstein anhängige Klageverfahren ist noch nicht entschieden.
Die o. g. Kurzinfo ist überholt.
Bearbeiter: Herr Rörig (0261) 4932-36691
