Kurzinformation der Steuergruppe St 3 - Einkommensteuer Nr. 018/06 vom 14.02.2006 - S 2221 A – St 32 3 (aktualisiert am 06.05.2010)
Ab dem Veranlagungszeitraum 2005 sind Beitragszahlungen an berufsständische Versorgungseinrichtungen nur dann als Basisvorsorgeaufwendungen i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG abzugsfähig, wenn diese den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen. Diese Voraussetzungen sind bei den in der Liste zum BMF-Schreiben vom 07.02.2007 (BStBl I, 262) aufgeführten Versorgungseinrichtungen erfüllt, so auch bei der Notarkasse Anstalt des öffentlichen Rechts Ottostr. 10, 80333 München. Ich bitte, den Teil der Abgaben der pfälzischen Notare an die Notarkasse München, der als Beitrag für die eigene Ruhestands- und Hinterbliebenenversorgung anzusehen und somit im Rahmen der Sonderausgaben abzugsfähig ist,
- für 2005 mit jährlich 5.253 Euro
- für 2006 mit jährlich 5.306 Euro
- für 2007 mit jährlich 5.346 Euro
- für 2008 mit jährlich 5.412 Euro
- für 2009 mit jährlich 5.578 Euro
anzusetzen (sog. Basisvorsorgeaufwendungen; einzutragen in Kz 52.32/33 des Mantelbogens). Leistet ein Notar im Einzelfall geringere Abgaben an die Notarkasse, so ist der gesamte gezahlte Betrag als auf die eigene Ruhestands- und Hinterbliebenenversorgung entfallend zu behandeln.Für VZ 2004 vgl. Rdvfg vom 09.03.2005.
Anmerkung:
Rheinland-Pfalz hat zwei Oberlandesgerichte, das eine mit Sitz in Koblenz, das andere mit Sitz in Zweibrücken. Die im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken bestellten Notare unterstehen der Notarkasse München (historisch gewachsen), die im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz hingegen der ebenfalls in o.g. BMF-Liste enthaltenen Notarversorgungskasse Koblenz. Für letztere ist die Höhe der jährlichen Beitragszahlungen nicht bekannt, so dass im Zweifel der Beitragsbescheid anzufordern ist. Ein Muster eines möglichen Beitragsbescheides findet sich wieder in Anlage 3c zur im Intranet (Bereich Einkommensteuer) hinterlegten Fortbildungsunterlage zum AltEinkG.
Bearbeiter: Herr Fröhlich, 0261 / 4932 36681
