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Oberfinanzdirektion Koblenz Rheinland-Pfalz
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Home > Steuerfachliche Themen > Kraftfahrzeugsteuer

Kraftfahrzeugsteuer











10.12.2007

Kraftfahrzeugsteuer, Förderung der Nachrüstung von Diesel-Kfz mit Rußpartikelfiltern

hier: Befristete Steuerbefreiung nach § 3c KraftStG für vorübergehend stillgelegte Fahrzeuge Rundverfügung vom 10.12.2007 - S 6114a A - St 35 3

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10.10.2007

Übersicht über Steuersätze der Kraftfahrzeugsteuer für Personenkraftwagen

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01.09.2007

Übersicht zur Kraftfahrzeugsteuer für Nutzfahrzeuge (LKW, Busse)

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27.07.2006

Beendigung der Steuerpflicht bei Verkauf eines Fahrzeugs

Nach § 1 Abs. 1 KraftStG hängt die Steuerpflicht eines Fahrzeugs von dessen verkehrsrechtlicher Zulassung ab, d.h. solange ein Fahrzeug nicht vorübergehend stillgelegt oder endgültig aus dem Verkehr gezogen (abgemeldet) ist, besteht auch die Steuerpflicht.Ein bloßer Eigentumswechsel berührt die verkehrsrechtliche Zulassung nicht. Die Steuerpflichtdauert, solange das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen ist (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG).

Wird ein Fahrzeug veräußert, so endet die Steuerpflicht für den...

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29.05.2006

Zuständigkeiten der Kraftfahrzeugsteuer-Finanzämter

Zuständigkeiten der Kraftfahrzeugsteuer-Finanzämter Für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer bei inländischen Fahrzeugen sowie bei Oldtimer-Kennzeichen und roten Kennzeichen sind zuständig:

das Finanzamt Daunfür alle Fahrzeuge mit den amtl. Kennz. BIT, BKS, DAU, PRÜ, SAB, TR und WIL,das Finanzamt Idar-Obersteinfür alle Fahrzeuge mit den amtl. Kennz. BIR und KH,das Finanzamt Kaiserslauternfür alle Fahrzeuge mit den amtl. Kennz. KL und KUS,das Finanzamt Koblenzfür alle Fahrzeuge mit den amtl....

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29.05.2006

Kraftfahrzeugsteuerliche Vergünstigungen für schwerbehinderte Personen

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sieht für schwerbehinderte Fahrzeughalter unterbestimmten Voraussetzungen persönliche Vergünstigungen vor (vgl. § 3 a KraftStG).

1. SteuerbefreiungVon der Kraftfahrzeugsteuer sind in vollem Umfang Fahrzeuge befreit, die fürschwerbehinderte Personen zugelassen sind, die durch einen amtlichen Ausweis mitden Merkzeichen "H", "B"oder "Gnachweisen, dass sie hilflos, blind oder außergewöhnlich gehbehindert sind (§ 3 a Abs. 1 KraftStG).

2....

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27.12.2005

Kfz-Steuer Befreiung endet spätestens am 31.12.2005

Finanzämter haben Steuerfestsetzungsbescheide versandt

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10.10.2005

Codebezeichnungen in Kfz-Papieren

Ziffern und Buchstaben: Was sie bedeuten

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