hier: Anwendbarkeit von § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG auf wiederkehrend zu zahlende Erbbauzinsen
Kurzinformation der Gruppe St 4
Lesen Sie weiterhier: Anwendbarkeit von § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG auf wiederkehrend zu zahlende Erbbauzinsen
Kurzinformation der Gruppe St 4
Lesen Sie weiterhier: Verschiedene Hinweise Rundverfügung vom 14.07.2008 - S 7280 A - St 44 5
Lesen Sie weiterhier: Verschiedene Hinweise Rundverfügung vom 02.07.2008, S 7280 A - St 44 5
Lesen Sie weiterKurzinformation der Steuergruppe St 4 - Umsatzsteuer Nr. ST 4_2008K007 vom 14.05.2008 – S 7206 A - St 44 4 -
Lesen Sie weiterhier: verschiedene Hinweise Rundverfügung vom 11.02.2008 - S 7280 A - St 44 5.
Lesen Sie weiterEine AG hat ihre Aufsichtsratsmitglieder, die auch als Arbeitnehmer für die AG tätig sind (Vorstandsmitglieder, Führungskräfte), arbeitsvertraglich verpflichtet, ihre erhaltenen Aufsichtsratsvergütungen zu melden, damit eine Anrechnung dieser Vergütung bei der Auszahlung der Tantiemen vorgenommen werden kann.
Im Falle eines Verzichts auf die Aufsichtsratsvergütung mit der Folge, dass dadurch eine Kürzung der Tantiemen nicht mehr vorzunehmen ist, stellt sich die Frage, ob dies zu einer...
Lesen Sie weiterChance auf Steuerrückerstattung bei Antragsveranlagung besteht zwei Jahre
Lesen Sie weiterhier: Vorsteuerabzug aus Telekom-Rechnungen, in denen für andere Netzbetreiber abgerechnet wird (Call-by-Call) Rundverfügung vom 18.04.2005 - S7281A - St 44 5 A.
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