Um schon jungen Menschen den Sinn und Zweck von Steuern zu erläutern, führen die rheinland-pfälzischen Finanzämter gemeinsam mit der Oberfinanzdirektion Koblenz bereits seit über einem Jahr die Aktion „Schule und Steuern“ durch.
Ziel ist es, Schülern das Thema Steuern anhand verständlicher Beispiele aus ihrem Alltag näher zu bringen. Hierbei steht weniger das exakte Fachwissen, als viel mehr die Botschaft „Steuern zahlen macht Sinn - ohne Steuern keine öffentlichen Einrichtungen“ im Vordergrund.
Die hohe Nachfrage seitens Lehrer, Schulen, aber auch Schülern, zeigt das Interesse und den Bedarf eines altersgerecht aufbereiteten Unterrichts zum Thema „Steuern“.
Mit fachlicher Unterstützung zweier Diplom-Pädagogen der Universität Koblenz wurde von der Oberfinanzdirektion daher vor zwei Jahren ein Unterrichtskoffer erstellt, der den Finanzbeamten das nötige didaktische und inhaltliche Rüstzeug liefert.
Der Unterricht richtet sich hauptsächlich an Schüler ab der 9. Klasse, bei denen auf dem Weg zur mittleren Reife oder zum Abitur in Kürze die Wahl einer Ausbildung oder eines Studiums - und somit möglicherweise auch die erste eigene Steuererklärung - ansteht.
Erstaunen ruft regelmäßig die aus diesem Unterricht gewonnene Erkenntnis hervor, dass bereits Schüler Steuern zahlen. Denn mit dem Kauf einer Kinokarte, dem Besuch im Fast-Food Restaurant und selbst beim Kakao am Schulkiosk, werden schon Kinder über die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer zu Steuerzahlern.
Insgesamt rund 80 Finanzbeamte an über 20 Standorten in ganz Rheinland-Pfalz engagieren sich im Rahmen der Aktion „Schule und Steuern“ und gestalten Unterricht an Schulen im ganzen Land.
Hrsg.: Oberfinanzdirektion Koblenz, Verantw.: Wiebke Girolstein, 0261-4932-36726, pressestelle@ofd-ko.fin-rlp.de
Die Info-Hotline Ihres Finanzamtes: 0180/3757 400 *
* 9 ct via dtms (Festnetz) und max. 42 ct mobil
Presse aktuell
Steuer aktuell
Voranmeldung und Vorauszahlung für Umsätze im Monat August 2010, wenn die UmÂsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr 6.136,-- EUR betragen hat (Monatszahler).
Lesen Sie weiterZBV aktuell
Öffnungsangebot der privaten Krankenversicherung für berücksichtigungsfähige Angehörige sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch der Versicherungspflicht unterliegen.
Lesen Sie weiter
