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Oberfinanzdirektion Koblenz Rheinland-Pfalz
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Jobs und Karriere
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Jobs und Karriere

Die Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz – ein attraktiver Arbeitgeber

 
Über 7.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten landesweit in den verschiedenen Bereichen der Steuerverwaltung (z. B. in den Finanzämtern) und der Zentralen Besoldungs- und Versorgungsstelle, einem der größten „Lohnbüros“ des Landes.
 
Wir bieten unseren Mitarbeitern

  • Arbeiten im Team
  • interessante und abwechslungsreiche Aufgabengebiete
  • gute Aufstiegschancen bei entsprechender Leistung
  • moderne PC-Arbeitsplätze im Innen- und Außendienst
  • einen krisensicheren Arbeitsplatz.


Informationen über Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten sowie Stellenangebote, Jobs und Karriere finden Sie sowohl für den Bereich der
 
 
Steuerverwaltung

  • Ausbildung zur Finanzwirtin/zum Finanzwirt (Laufbahn des mittleren Dienstes)
  • Studium zur Diplom-Finanzwirtin/zum Diplom-Finanzwirt (FH) (Laufbahn des gehobenen Dienstes)
  • zur Einstellung direkt auf der Führungsebene als Jurist/in oder Wirtschaftswissenschaftler/in (Laufbahn des höheren Dienstes)
  • Stellenangebote

als auch der
 
Zentralen Besoldungs- und Versorgungsstelle - ZBV -

  • Ausbildung zur Finanzwirtin/zum Finanzwirt oder zur Verwaltungswirtin/zum Verwaltungswirt (Laufbahn des mittleren Dienstes)
  • Studium zur Diplom-Finanzwirtin/zum Diplom-Finanzwirt (FH) oder zum Bachelor of Arts (Laufbahn des gehobenen Dienstes)

Presse aktuell

22.07.2010

Steuertipp rund um Heirat, Trennung, Scheidung

Info-Hotline der Finanzämter und Steuerberaterkammer helfen weiter

Lesen Sie weiter

Steuer aktuell

30.06.2010

Steuerterminkalender Juli 2010

Jahresbetrag, wenn dieser 15,-- EUR übersteigt und die hebeberechtigte Gemeinde im Einzelfall auf Antrag des Steuerschuldners die Entrichtung in einer Jahresrate zugelassen hat.

Lesen Sie weiter

ZBV aktuell

28.07.2010

Öffnungsangebot der privaten Krankenversicherung

Öffnungsangebot der privaten Krankenversicherung für berücksichtigungsfähige Angehörige sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch der Versicherungspflicht unterliegen.

Lesen Sie weiter

rlp finanznews

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