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Oberfinanzdirektion Koblenz Rheinland-Pfalz
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Jobs und Karriere
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Jobs und Karriere

Die Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz – ein attraktiver Arbeitgeber

 
Über 7.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten landesweit in den verschiedenen Bereichen der Steuerverwaltung (z. B. in den Finanzämtern) und der Zentralen Besoldungs- und Versorgungsstelle, einem der größten „Lohnbüros“ des Landes.
 
Wir bieten unseren Mitarbeitern

  • Arbeiten im Team
  • interessante und abwechslungsreiche Aufgabengebiete
  • gute Aufstiegschancen bei entsprechender Leistung
  • moderne PC-Arbeitsplätze im Innen- und Außendienst
  • einen krisensicheren Arbeitsplatz.


Informationen über Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten sowie Stellenangebote, Jobs und Karriere finden Sie sowohl für den Bereich der
 
 
Steuerverwaltung

  • Ausbildung zur Finanzwirtin/zum Finanzwirt (Laufbahn des mittleren Dienstes)
  • Studium zur Diplom-Finanzwirtin/zum Diplom-Finanzwirt (FH) (Laufbahn des gehobenen Dienstes)
  • zur Einstellung direkt auf der Führungsebene als Jurist/in oder Wirtschaftswissenschaftler/in (Laufbahn des höheren Dienstes)
  • Stellenangebote

als auch der
 
Zentralen Besoldungs- und Versorgungsstelle - ZBV -

  • Ausbildung zur Finanzwirtin/zum Finanzwirt oder zur Verwaltungswirtin/zum Verwaltungswirt (Laufbahn des mittleren Dienstes)
  • Studium zur Diplom-Finanzwirtin/zum Diplom-Finanzwirt (FH) oder zum Bachelor of Arts (Laufbahn des gehobenen Dienstes)

Presse aktuell

31.08.2010

Gute Chancen mit Realschulabschluss:

Finanzämter setzen weiterhin auf mittlere Reife

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Steuer aktuell

31.08.2010

Steuerterminkalender September 2010

Voranmeldung und Vorauszahlung für Umsätze im Monat August 2010, wenn die Um­satzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr 6.136,-- EUR betragen hat (Monatszahler).

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ZBV aktuell

28.07.2010

Öffnungsangebot der privaten Krankenversicherung

Öffnungsangebot der privaten Krankenversicherung für berücksichtigungsfähige Angehörige sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch der Versicherungspflicht unterliegen.

Lesen Sie weiter

rlp finanznews

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