Mit der Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes, das sich bereits seit 2010 auswirkt, können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die einer Grund- bzw. Basisabsicherung dienen, steuerlich besser berücksichtigt werden. Was manche jedoch übersehen: Auch die Basisbeiträge der Kinder können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dies gilt in allen Fällen, in denen die Eltern einen Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag haben und unterhaltspflichtig sind.
Vor allem Eltern, deren Kinder sich in der Ausbildung befinden und meist selbst Versicherungsnehmer sind, profitieren hiervon. Wenn die Eltern die Kinder finanziell unterstützen, werden die Versicherungsbeiträge wie Kosten der Eltern behandelt.
Für den Sonderausgabenabzug bei den Eltern genügt es, wenn diese ihrer Unterhaltsverpflichtung nachkommen; dabei kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes tatsächlich von den Eltern gezahlt oder erstattet werden. Die Gewährung von Sachunterhalt (wie Unterhalt und Verpflegung) ist ausreichend.
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung dürfen aber nur einmal berücksichtigt werden, entweder bei den Eltern, den Kindern oder auf beide - nach nachvollziehbaren Kriterien - verteilt.
Hrsg.: Oberfinanzdirektion Koblenz, Verantw.: Wiebke Girolstein, 0261-4932-36726, pressestelle@ofd-ko.fin-rlp.de
Die Info-Hotline Ihres Finanzamtes: 0180/3757 400 *
* 9 ct via dtms (Festnetz) und max. 42 ct mobil
Presse aktuell
Oberfinanzpräsident analysiert Situation der Frauen im Bereich der Oberfinanzdirektion Koblenz
Lesen Sie weiterSteuer aktuell
Voranmeldung und Vorauszahlung für Umsätze im Monat April 2012, wenn die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7 500,-- EUR betragen hat (Monatszahler).
Lesen Sie weiterZBV aktuell
Mit Produktivsetzung des neuen integrierten Personalverwaltungs- und Bezügeabrechnungssystems im Projekt IPEMA® im Juni 2010 wurde in der ZBV sukzessive das IPEMA®-Service-Center (ISC) eingerichtet. Das ISC bildet die Kerneinheit der IPEMA®-Serviceorganisation, es ist verantwortlich für die Betreuung und Entwicklung der Anwendung und nimmt die Rolle als Eigentümer des IPEMA®-System wahr. Der IPEMA® Service Ansatz des ISC umfasst die Kernaufgaben Wahrung des Regelbetriebs, Anpassung /...
Lesen Sie weiterDie Finanzverwaltung bei Facebook
Infos und Veranstaltungstipps finden Sie ab sofort auch unter "Ausbildung und Studium@Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz" auf Facebook.
