Bitte beachten !
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist grundsätzlich elektronisch abzugeben. Nur zur Vermeidung unbilliger Härten kann das Finanzamt in Ausnahmefällen auf Antrag die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen in herkömmlicher Form zulassen. Die Abgabe in Papierform oder als Telefax wird als Antrag auf Verzicht der elektronischen Übermittlung gewertet. Eine förmliche Zustimmung des Finanzamts muss in diesen Fällen nicht erfolgen. Ein Vordruckversand (LSt-Anmeldungen, USt-Voranmeldungen) findet nicht mehr statt.
Bitte benutzten Sie ggf. das kostenlose Programm Mein ELSTER.